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Geocaching in der Steiermark
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 Betreff des Beitrags: Rechtslage vs. Geocaching
BeitragVerfasst: Donnerstag 14. Januar 2010, 21:24 
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Dorfpfarrer
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Beiträge: 1297
Wohnort: was Weiz ich denn
Mir liegt folgendes Thema seit einiger Zeit auf der Leber! Hauptsächlich weil ich als Admin von http://geocache.at leicht greifbar bin und immer wieder mal mit Klagen bedroht werde.

In letzter Zeit fallen mir vermehrt Caches auf die entweder den Guidelines und/oder der Gesetzeslage wiedersprechen. Geschätze mehr als 90% der Caches in Österreich gehören dazu, schon alleine weil meist der Grundstücksowner nichts davon weiß. Mir geht es aber hier hauptsächlich um Caches die sich zb. im Bereich Besitzstörung, Sachbeschdigung usw. abspielen. Dieser Thread dient als Ideen- Meldungspool für rechtlich mehr als bedenkliche Caches um anschließend auf dem Feedback eine Umfrage aufzubauen.

Bitte um Input!

Als Anreiz fallen mir folgende Dinge spontan ein.
    Nägel in Bäumen = Sachbeschädigung
    Veränderungen an Telefonzellen = Sachbeschädigung
    Caches auf Eisenbahnbrücken = IMHO Betreten verboten
    Caches auf Brücken = IMHO unklar....vermutlich verboten
    Erklettern von Konstruktionen der ASFINAG oder ähnlichem = IMHO unklar...vermutlich verboten
    usw. usf.

Mehrfachmeldungen sind kein Problem sondern sogar erwünscht! Vorzugsweise mit Link zum Cache (auch wenns Spoilert)!

Auch interessieren würde mich eure Meinung bezüglich der Folgen bzw. wie ihr gegen solche Caches vorgehen würdet. Ein Cache im Wald von dem der Owner nix weiß ist zwar regelwidrig in Bezug auf die Guidelines, wird aber vermutlich kein Bombenräumkommando auf den Plan rufen...

Noch was! Bitte keine Mails zu dem Thema....äußert euch öffentlich! Das gilt auch für Querleser aus anderen Foren!

Ps: wer die guidelines nicht kennt kann sie zur not auch auf Deutsch (möglicherweise veraltet) nachlesen

_________________
cu, Pr3ach3rman
---
Pr3ach3rman 18:5
Jede Diskussion verfolgt den Zweck, den Wahrheitsgehalt einer Tatsache zu entstellen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage vs. Geocaching
BeitragVerfasst: Donnerstag 14. Januar 2010, 23:09 
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Beiträge: 91
Wohnort: Linz / Laßnitzhöhe
Hallo erstmals!
Dein Thema ist durchaus nicht aus der Luft gegriffen und natürlich werden die Probleme auch überall mehr! Mehr Caches, mehr Cacher, Leichtsinnigkeiten von Cachern und natürlich auch von uns Ownern! Würden sich die Owner aber strikt an alles hallten, wären auch viele, viele Caches nicht vorhanden (laut „P3“ sind es 90%)! Schon klar, wir werden leichtsinnig, man sieht es in Deutschland, da ist eine Terrorwarnung draußen und dann wird an Bahnanlagen leichtfertig versteckt, gesucht und wieder versteckt! DASS KANN NICHT GUT GEHEN! :rain
Beispiel kürzlich in Linz:
Ein Multi :
Ein Team von drei Cachern hat diesen sehr netten und kurzen Multi gelöst! Ist ja auch keine schwere Aufgabe! Alle drei sind bereits Profis und keine Anfänger(zusammen um die 7000!!!!! Cache)! Das Final liegt neben einer Siedlung und nahe einer sehr großen bestbekannten Firma! Irgendein Anrainer sah am helllichten Nachmittag verdächtige Personen, die vermutlich dort einbrechen wollen! Ist ja auch klar, den mit leuchtenden Anoraks tarnen sich ja diese Schurken! Lange Rede kurzer Sinn, so schnell konnten die drei gar nicht schauen, waren sie von mehreren Polizeistreifen und zwei Polizeidiensthunden umstellt! Und eines ist gewiss, diese Herrschaften verstanden keinen Spaß! Darüber mag man jetzt denken wie man will, ich war nicht dabei, aber ich glaube auch, das es schneller zu Problemen kommen kann, als es uns lieb ist! Deshalb verurteile ich keinen von den dreien, denn das könnte mir genauso schnell wie jedem von uns passieren!
Fakt ist, das sich ein Cacher nun mal für einen Muggel sehr verdächtig benimmt und je mehr Cacher unterwegs sind um so mehr fallen wir auf, auch wenn uns das nicht so vorkommt!
Wie oft lassen wir eine Dose liegen, weil man gesehen werden könnte, macht ja nix, hole sie ein anderes mal!
Wie oft liest man aber in Logs, vor allen von Newbabys:
„Trotz Muggels sofort gehoben!
Das kommt ja nicht alles von ungefähr!
Ich für meinen Teil habe bei allen meiner Caches die Besitzer, Pächter, Eigentümer eingeweiht, sie kennen jetzt unser Hobby, finden Spaß daran und es macht ihnen großen Spaß, zu sehen, aha, da kommt schon wieder einer, der das Doserl sucht! Denke das ist der bessere Weg!
Das ich einige Dosen liegen habe, die andere als Drecksdosen bezeichnen, ist mir klar, denn es ist halt eine andere Art Schwierigkeit, sie zu bergen und es bleibt ja jedem Frei, den Log zu vollziehen oder nicht, nur bleiben dabei Schwierigkeiten oder vielleicht sogar Anzeigen aus. Und selbst wenn sich dann der Gesetzeshüter einschaltet ist alles noch immer leicht erklärbar, wenn der Besitzer Bescheid weis.
Nur wie Anfangs erwähnt, und wie von „P3“ erörtert, wir hätten geschätzte 90% Caches weniger und darunter wären sicherlich nicht nur alle Drecksdosen sondern auch viele megacoole Caches, die ja fast jeder mehr oder weniger oft gemacht hat, und die aus meiner Sicht auch fast unverzichtbar sind!
Ganz ehrlich, ich kenne auf Anhieb genügend Caches, die mir irre großen Spaß bereitet haben und ich möchte keinen Einzigen davon missen, doch war ich bei manchem im Nachhinein auch froh, das ich ihn hatte und nicht entdeckt wurde, denn mit hoher Wahrscheinlichkeit war ich in einem illegalen Bereich unterwegs, bzw. am Ender der Grauzone!
Schlimm ist es eben, wenn man wie „AJ-GPS“ oder „P3“ vorne steht und von anderen rechtliche Androhungen bekommt!
Eigentlich schade, doch da müssen wir uns doch alle selbst mal an der Nasenspitze nehmen!
Lg. Ernst

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Wennst auf die Nase fallst, immer wieder aufstehen! :cowboy:
Und ganz wichtig:
"Geht net, gibt´s net!"


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage vs. Geocaching
BeitragVerfasst: Donnerstag 14. Januar 2010, 23:50 
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Ich denke problematisch sind vor allem Caches in urbanem Bereich, vor allem in kleinen Siedlungen. Wenn dort üblicherweise kein Fremder sich aufhält und dann kommen plötzlich 3 in Cacheausrüstung und stehen eine Weile herum oder untersuchen jede Ritze, dann kann das schon zu Irritationen aber auch Angst führen. Wenn dann wirklich am anderen Ende des Dorfes wo eingebrochen wird, waren es natürlich die 3. Und die Autonummer hat man sich ja ohnehin sicherheitshalber aufgeschrieben. So schnell kommt man zu einer unangenehmen Befragung...

Leider sagt kein Icon aus, ob der Cache draußen im Grünen ist, oder im Beton. Vor allem bei Mysteries aber auch bei Multis wäre mir diese Info wichtig.

PlanetEarth

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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage vs. Geocaching
BeitragVerfasst: Freitag 15. Januar 2010, 08:44 
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Mir würden da die 2 Tunner-Glas Caches einfallen (GC1NEFB und GC1WEFP)
Der Zugang von Norden erfolgt über ein Loch im Zaun. Im Süden ist zwar ein großer Weg, dafür aber auch ein großes Betreten-Verboten-Schild.
Allerdings gibt es noch andere Möglichkeiten auf das Gelände zu kommen.

Wär dann halt auch Schade, wenn es solche Caches nicht mehr geben würde...

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no cache, no hiking!
meliponinis Nachlese


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage vs. Geocaching
BeitragVerfasst: Freitag 15. Januar 2010, 09:03 
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Ich hab bei meinen Caches sämtliche Hinweise auf "geocache.at" entfernt. Meinen Account hab ich bei GC.com, dort hab ich die TOU "unterschrieben" und dort hab ich angehackelt, dass ich die Regeln für's Cacheeinstellen verstanden habe. Somit ist IMHO GC.com der Ansprechpartner für jene, die mit meinen Caches Probleme haben. Ein P3 oder AJ hat damit genausoviel zu tun wie derjenige, der mir meine Bergschuhe verkauft hat. Von mir aus würde auch eine Mailadresse des Owners reichen, ohne irgendwelche "informier dich darüber bei GC.com/OC.de/...". Verantwortlich ist der Owner. Der einzige, der noch etwas damit zu tun hat, ist der Reviewer, und da kann ich nicht beurteilen, ob der gegenüber Groundspeak etwas bezüglich "Guidelines verstanden" beim Publish-Vorgang anhackeln muss.

Aber zurück zu P3s Anregungswunsch:
Oft ist ein Cache (je kleiner desto eher) so versteckt, dass Suchende dazu verleitet werden, irgend etwas zu manipulieren. Da fallen mir zum Beispiel irgendwelche gefakte Objekte, wie Verteilerboxen, etc. ein. Die find ich zwar recht witzig, aber sie führen dazu, das erfahrenere Cacher gleich bei der Ankunft an GZ beginnen, sämtliche Abzweigdosen abzumontieren. In diesem Fall würde ich es gut finden, wenn Owner solche Objekte für einschlägige Besucher eindeutig markieren, zB mit der GC-Nummer.

Auch hint- und spoilerlose Verstecke in Steinmauern (die oft schon nach Wochen eine Metamorphose zu Steinhaufen durchmachen), insbesonders in historischem Material, halt ich für Dreck. Vielleicht sollte an solchen Verstecken/Caches mehr "NM" geloggt werden, da ja auch die Verbesserung eines Verstecks als Wartung gelten kann.


meliponini hat geschrieben:
(...)Zugang von Norden(...)

Hmmm, das Loch ist doch eher im Södosten? 8)

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Gort! Klaatu barada nikto!


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage vs. Geocaching
BeitragVerfasst: Freitag 15. Januar 2010, 09:07 
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Bei den Stadtcaches mach ich mir ehrlichgesagt weniger Sorgen, dafür ist imho die Gleichgültigkeit der meisten Stadtbewohner einfach zu groß. Werbeaufsteller oder ähnliche T4-T5 Caches mal dahingestellt.

Was mich interssieren würde ist: wie schauts eigentlich aus mit dem Betreten von Wäldern?
Was ich weiß ist ja der Wald öffentliches Gut (obs stimmt - kA), und am Tag sicher kein Problem, solange keine Schilder explizit darauf hinweisen. Aber wie ist das eigentlich während der Dämmerung und der Nacht geregelt? Und wann sind eigentlich Jagd und Schonzeiten, was darf man dann und was nicht? Darf der Waldbesitzer sich bei der Polizei beschweren, wenn keine Schilder da sind?
Muss sagen, da ich ja eigentlich vom Ennstal komme, fürchte ich mich mehr vor den Jägern als vor der Polizei... ;) :rudel:

Was die hps vom AJ und dem Prediger betrifft:
Es wahrscheinlich nervig, oft solche Nachrichten zu erhalten, aber so glaub ich zumindest, können sie wohl kaum für Besitzstörungen belangt werden. Wer wohin eine Dose legt, liegt ja nicht in ihrem Ermessen. Anders natürlich, wenn sie selbst Dosen legen.
Aber für das alleinige Betreiben solcher Webseiten....

_________________
PS: am 11.09.2010 fand das 2. Eisenstraßenevent statt!

Wir folgen keinen alten Karten, entdecken keine vermissten Schätze und noch nie hat ein X irgendwann irgendwo einen bedeutenden Punkt markiert." - oder doch!?


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage vs. Geocaching
BeitragVerfasst: Freitag 15. Januar 2010, 09:14 
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Beiträge: 72
Wohnort: Eggersdorf bei Graz
Ich denke hier ist sehr viel Gefühlssache.
Die beiden Tunner Glas Caches sind sicher eher tiefer in der Grauzone.
Da aber ganz offensichtlich die halbe Gegend dort Glasstücke abholt (es gibt in der Umgebung hier mindestens 2 Gastgärten bei Wirtshäusern die voll mit diesen Steinen sind) finde ich es als durchaus OK dort hin zu gehen.
Dort sehe ich die "Betreten Verboten" Schilder als Haftungsausschluss. So in der Art wie es teilweise Fahrverbote in Italien gibt die ganz offiziell nur dazu dienen den Straßenbesitzer von jeder Haftung auszuschließen.
Benutzung erlaubt aber eben nur auf eigene Gefahr.

Ganz anders sehe ich Caches wie GC1W8E.
Hier sehe ich eine klare Aufforderung zum Gesetzesbruch. Das dies auch dem Owner bewusst ist kann man ja am versuchten "Haftungsausschluss" sehen:
Zitat:
Um den Cache zu heben, bedarf es einwenig Mut. Bitte sei Vorsichtig und handle nicht unüberlegt. Du solltest Dir über die Konsequenzen Deines Handelns im Klaren sein.

Ich bin kein Jurist, aber wenn dies schon nicht rechtswidrig ist so ist es definitiv gegen die Spielregeln von Groundspeak.
Wobei dieser Cache sicher nicht der Einzige ist der die Grenze zur Legalität schon recht weit überschreitet, er soll hier nur als Beispiel dienen.
Ein weiteres Bespiel wäre in Mistery im Raum Weiz GC11NJCmit einem durchaus netten Rätsel der aber leider so blöd versteckt ist das ich selbst am helllichten Tag dort einen Polizeieinsatz ausgelöst habe.
Und das ganz ohne stundenlang zu suchen, das hat nur wenige Minuten gedauert.

Gegen unverantwortliche Owner ist halt offenbar kein Kraut gewachsen.
Aber solange solche Caches auch gesucht werden (Stichwort ich will meinen neares unfound los werden) wird es solche Caches auch geben.
Logs wie cool das Versteck ist und ach was für ein toller Cacher man doch ist wenn man diesen Cache logged tun dazu noch ihr übriges!

Groundspeak hat ja eigentlich genau um solche Caches zu verhindern den Reviewer eingeführt...


Frustus


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage vs. Geocaching
BeitragVerfasst: Freitag 15. Januar 2010, 09:49 
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Hmja... hagliches Thema.

Man muss auch bedenken, man wird nicht gezwungen den Punkt zu machen, es ist nur ein Zwang im Inneren :twisted:
außerdem hat man meist längere Anfahrten und Zeit investiert, was einen natürlich verärgern kann, wenn man den cache dann nicht machen dürfte und in der Beschreibung kein Wort davon zu lesen war...

egal, was ich (diplomatisch verpackt) sagen will:
Owner: Im Falle von "Zweifel" bei der rechtlichen Korrektheit, ausdrucksstarke Beschreibungen verfassen, mit kleinen Hinweisen das es evt., vielleicht, vielleicht auch nicht, nur ganz so zur Sicherheit, Zweifel gibt ob man da reindarf...
Das ist man den Suchenden schuldig. Soll aber kein Aufruf sein Verbote grundsätzlich und absichtlich zu ignorieren, noch dazu für irgendeine "Drecksdose"...
:bla:


Sucher: Man begibt sich ja kaum unbewusst in verbotenes Gebiet. Wenn man erwischt wird, ist deshalb nicht der Owner "schuld" am erwischt werden, sondern immer noch der Suchende, das darf dann auch gerne in den logs vermerkt werden. Ein Auftragskiller kann sich auch net auf den Auftraggeber rausreden. Wie der Owner seine Dose später erklärt, ist ein anderes Thema.
:rain

Allgemein: die Gesetzeslage entspricht nicht immer dem Rechtsverständnis des umwelt- und naturbewussten Wanderers. Nicht immer bin ich (selbst Grundbesitzer von Feld und Wald) dafür Alles und Jedes zu verbieten, fordere nur korrektes Benehmen (kein Müll, kein Lärm, net Wildern, ... vermeintlich logische Sachen eben).
Mir ist es lieber, es gibt einen (guten) grenzwärtigen cache den Manche nicht suchen, als man archiviert ihn deshalb und verliert einen der wenigen leutenden Sterne am Dosenhimmel.
:rulez:

passend zum Thema: Man denke an den Kampf des ÖAV um den Erhalt des freien Betretungsrechtes von Wäldern und Bergen, stellt euch eine Welt vor, in der man nicht mehr frei von Kriminalität Wandern kann, weil man durch (verlassene und abgeschiedene) Wälder und Felder müsste und damit Besitzstörung begeht!
Ein Grund beim ÖAV zu sein bzw. beizutreten...
ÖAV, damit Sie auch morgen noch...
Beispiel
:cowboy:

in diesem Sinne: :tupper:

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Malus Sana In Corpore Sano
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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage vs. Geocaching
BeitragVerfasst: Freitag 15. Januar 2010, 11:08 
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Beiträge: 1920
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Hallo,
hmmm ich denke ein wenig gesunder Menschenverstand sollte immer mit dabei sein!
Ich verstehe auch nicht warum man auf teufel komm raus Caches an Orten verstecken muss an denen es schon ins kriminelle geht... (da gab es leider im Ramen des Mega in Salzburg leider ein paar unrühmliche Beispiele, denen jetzt so manch einer nacheifert)
Gut, wenn ich auf meine eigenen Caches schaue, müsst ich einige am Seetal auch entfernen. Die liegen mitten im militärischen Sperrgebiet... wobei dort "wandern" erlaubt ist... aber nur dann ratsam ist, wenn nicht gerade eine Übung stattfindet... :nixweiss:

LH

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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage vs. Geocaching
BeitragVerfasst: Freitag 15. Januar 2010, 11:47 
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ich bin mir sicher dass schon fast jeder von euch mal über einen zebrastreifen gelaufen ist ohne zu warten bis es grün war. ist auch net richtig aber in wirklichkeit wurscht. wers net machen will wartet bis es grün ist. und so sehe ich es beim cachen auch. und die caches die wirklich zu sehr ins verbotene gehen sind dann doch wirklich eher die minderheit. und ich wüsste auf de schnelle keinen cache wo man nicht im vorfeld schon ca weiss was auf einen zukommt.

sollte jemand schon angst haben weil man nicht überall den besitzer des waldes usw um erlaubnis gefragt hat dann :heuldoch:

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nixtun


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage vs. Geocaching
BeitragVerfasst: Freitag 15. Januar 2010, 11:54 
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Registriert: Freitag 23. November 2007, 22:49
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Wohnort: Vindobona
stox hat geschrieben:
Was mich interssieren würde ist: wie schauts eigentlich aus mit dem Betreten von Wäldern?
Was ich weiß ist ja der Wald öffentliches Gut (obs stimmt - kA), und am Tag sicher kein Problem, solange keine Schilder explizit darauf hinweisen. Aber wie ist das eigentlich während der Dämmerung und der Nacht geregelt? Und wann sind eigentlich Jagd und Schonzeiten, was darf man dann und was nicht? Darf der Waldbesitzer sich bei der Polizei beschweren, wenn keine Schilder da sind?
Muss sagen, da ich ja eigentlich vom Ennstal komme, fürchte ich mich mehr vor den Jägern als vor der Polizei... ;) :rudel:

Lt. Forstgesetz 1975 ist das Betreten von Wald zu Erholungszwecken gestattet. D.h. auch Verbotsschilder sind nur ein Versuch des Eigentümers die Leute fernzuhalten und ungültig. Ausnahmen sind natürlich Jungwälder, Naturschutzgebiete, korrekt (!) ausgeschilderte zeitliche Betretungsverbote. Bzgl. Nacht: Da sagt das Forstgesetz, außer dass man nicht lagern darf, nichts. Es kann aber sein, dass in einem der 9 Jagdgesetze (Ländersache) was steht.

NB: Der ÖAV ist erst jetzt auf den Zug aufgesprungen und setzt sich für das freie Wegerecht ein. Es waren die Naturfreunde, die schon seit Beginn vor mehr als 100 Jahren darauf gepocht haben, dass die Wälder für die Bevölkerung frei zugänglich sind. Und haben damals sog. "Trutzwanderungen" veranstaltet gegen die herrschaftlichen Eigentümer und die Jägerschaft. (Und seit damals hat sich am Konflikt nicht viel geändert, außer dass es jetzt legal ist).

PlanetEarth

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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage vs. Geocaching
BeitragVerfasst: Freitag 15. Januar 2010, 12:30 
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Registriert: Montag 19. Januar 2009, 16:03
Beiträge: 106
@ Planet Earth: Danke für die Antwort!

@ rutschger
Zitat:
sollte jemand schon angst haben weil man nicht überall den besitzer des waldes usw um erlaubnis gefragt hat dann

Da gehts wohl eher darum, dass ich (falls des jetzt mich betrifft) einfach keine Lust hab mit den Grundbesitzern zu streiten. Oder - bei Nachtcaches mir die Suder-Logs ersparen möcht.
Aber anscheinend kommt man eh nicht drum rum... :wink:

@ all:
Wie eigentlich der Grundkonses ist, bin ich auch der Meinung, dass es ja im Ermessen des jeweiligen Cachers (Suchenden) liegt, ob sich ins fragliche Gebiet begibt oder nicht. Ob er jetzt 200km dorthin gefahren ist, und nur deshalb die Verbote missachtet ,is imho wohl eher a maue Ausrede ums Gewissen zu beruhigen. Bin mir sicher, wenns Doserl nur 2km von zuhause enfernt liegt, würden die jenigen es auch machen (eigentlich klar - dann störts ja auf der Nearest List).

Bei meinen Caches sind auch Bereiche mit Verbotsschildern in der Nähe. Klar, solche Gebiete sind halt oft auch die Insteressanteren. Ich versuche aber die Caches so zu bauen, dass diese dann um zur Lösung zu kommen, nicht betreten werden müssen. Sollte jemand aus Neugier die Verbote missachten, is das dann aber nicht mehr meine Sache.

Die urbanen Klettercaches sind ein Problem - gut, war auch schon des Öfteren bei Kletteraktionen dabei. Aber da würde dann meiner Meinung nach auch der Owner mithaften, falls jemand erwischt wird, oder was passiert. Und zwar wahrscheinlich nicht, weil er jemand verleitet hat dort raufzuklettern, sondern weil das Doserl schließlich nicht von selbst da rauf geflogen ist...

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PS: am 11.09.2010 fand das 2. Eisenstraßenevent statt!

Wir folgen keinen alten Karten, entdecken keine vermissten Schätze und noch nie hat ein X irgendwann irgendwo einen bedeutenden Punkt markiert." - oder doch!?


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage vs. Geocaching
BeitragVerfasst: Freitag 15. Januar 2010, 19:19 
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Anfrage: woher wisst ihr, das "BETRETEN VERBOTEN" Schilder als "Haftungsausschluss" zu verstehen sind?


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage vs. Geocaching
BeitragVerfasst: Freitag 15. Januar 2010, 19:41 
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Beiträge: 80
Problem: es leidet niemand. Höchstens Preacherman.
Hierzulande geht alles durch, "ungesetzlich" ist kein Thema. Es gibt keine Einschränkungen, sogar SBAs, die wegen so eines ungesetzlichen zustandes gepostet wurde, wird kaum nachgekommen.

Beispiel: Plattform 9 3/4. Lebensgefahrpostings gab es immer schon, ich habe einen SBA gepostet, mir wurde vom Reviewer geantwortet, dass dort keinesfalls Lebensgefahr herrscht. Jahre später gibts eine Beschwerde bei Groundspeak und wird vom Ami sofort archiviert.

Ausserdem lassen auch wir Cacher viel zu viele Caches ungeschoren davonkommen. Wir posten zwar, dass das "nicht ok" ist, aber SBA gibts keinen. Trotz Sachbeschädigung oder massiver Flurschäden.
Nach dem Motto: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Da wir selber also kein Korrektiv darstellen, wirds von aussen kommen. Der zitierte ÖAV, der fleissig über Wege verhandelt und versucht, die Interessen der diversen Gruppen unter einen Hut zu bringen, wird damit konfrontiert werden, dass dauernd trotz der gut markierten Wanderwege immer wieder Leute ganz woanders ihre Trampelpfade hinmachen. Der örtliche Tourismusverband, der den Weg extra um das Wildruhegebiet herum angelegt hat, wird damit konfrontiert, dass dauernd irgendwer mitten durch den Wald hatscht. Irgendwann wird jemand, der für die Gebäudeschäden zuständig ist, merken, dass da dauernd wer die Fassaden hochklettert, und der Nachbar des Bauern, der wegen so blöden Leuten, die behaupten, sie suchen käsches, eine Absperrung bauen musste, sieht gleich selber bei gc.com nach und verwarnt den Owner des Caches, der als Parkplatzkoordinaten seine Privatstraße angegeben hat.

Wenn ich mir aber anschaue, was in D an Caches kein Problem darstellt (= sie gibts immer noch), wo ich mitten am Tag unmotiviert mitten am Hauptplatz auf U-Bahngelände kraxeln, auf Dächer von Würstelständen oder wo ich Hintertüren von Museen abkrabbeln muss, hinter denen Van Gogh und Co residieren, dann wirds wohl noch ewig dauern, bis Cacher wieder zu normalen Menschen werden, die Respekt vor irgendetwas haben. (ach ja - ich nehm mich selber da nicht aus, ich lasse halt kraxeln ;) )

Das mit den 200km ist überigens nicht unbedingt eine Ausrede. Im Gegensatz zum Verstecker ist der Suchende manchmal ein Ortsunkundiger. Während dem Verstecker bewußt war, dass er sich an der Museumshintertür befindet, bin ich einfach nur dem GPS gefolgt, nachdem mir der Checker die Koordinaten bestätigt hat. Das hätte ein Nebengebäude sein können oder die Uni oder whatever. Dass ich tatsächlich nur ein paar cm in Holz vom Ausstellungsraum entfernt bin, ist mir erst beim Weitergehen klar geworden. Dass ich es anderntags nochmals probiert habe, ist mit normalem menschlichen Verhalten NICHT zu erklären - dazu gehört eine große Portion Cachermutation dazu, ich arbeite daran, sie wieder loszuwerden ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage vs. Geocaching
BeitragVerfasst: Freitag 15. Januar 2010, 21:00 
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Registriert: Freitag 23. November 2007, 07:49
Beiträge: 337
rutschger hat geschrieben:
ich bin mir sicher dass schon fast jeder von euch mal über einen zebrastreifen gelaufen ist ohne zu warten bis es grün war. ist auch net richtig aber in wirklichkeit wurscht. wers net machen will wartet bis es grün ist. und so sehe ich es beim cachen auch. und die caches die wirklich zu sehr ins verbotene gehen sind dann doch wirklich eher die minderheit. und ich wüsste auf de schnelle keinen cache wo man nicht im vorfeld schon ca weiss was auf einen zukommt.

sollte jemand schon angst haben weil man nicht überall den besitzer des waldes usw um erlaubnis gefragt hat dann :heuldoch:


1. Bitte um Interpunktion.
2. Das Mißachten einer roten Ampel ist ein Verwaltungsvergehen, dass mit ca. 10-30 EUR geahndet wird; beim Betreten fremden Grundes kann es _sehr_ viel teurer werden.


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